Unsere häufigsten Fragen

Carport

Bis 50 m² ist ein Carport anzeigepflichtig.

Über 50 m² ist ein Carport bewilligungspflichtig.

Vorlage einer Skizze bei der Baubehörde.

Vorlage eines Einreichplans bei der Baubehörde.

Eine Baubehörde kann sein: 

  • Gemeinde
  • Magistrat

Nein, denn es ist ein überdachter Stellplatz.

Bis zu einer Traufhöhe von 3m darf ein Carport direkt an die Grundgrenze gebaut werden.

Gartenhütte

Bis 35 m² ist eine Gartenhütte anzeigepflichtig.

Über 35 m² ist eine Gartenhütte bewilligungspflichtig.

Die gängigsten Holzarten sind:

  • Fichte
  • Tanne
  • Lärche

Das ist eine Sache der Optik.

Fassaden, die unbehandelt sind, vergrauen nach einigen Monaten.

Fassaden, die gestrichen sind, müssen regelmäßig nachgestrichen werden.

Holzverkleidung, oder Verkleidung aus Gipskarton.