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Unsere häufigsten Fragen
Carport
Bis 50 m² ist ein Carport anzeigepflichtig.
Über 50 m² ist ein Carport bewilligungspflichtig.
Vorlage einer Skizze bei der Baubehörde.
Vorlage eines Einreichplans bei der Baubehörde.
Eine Baubehörde kann sein:
- Gemeinde
- Magistrat
Nein, denn es ist ein überdachter Stellplatz.
Bis zu einer Traufhöhe von 3m darf ein Carport direkt an die Grundgrenze gebaut werden.
Gartenhütte
Bis 35 m² ist eine Gartenhütte anzeigepflichtig.
Über 35 m² ist eine Gartenhütte bewilligungspflichtig.
Die gängigsten Holzarten sind:
- Fichte
- Tanne
- Lärche
Das ist eine Sache der Optik.
Fassaden, die unbehandelt sind, vergrauen nach einigen Monaten.
Fassaden, die gestrichen sind, müssen regelmäßig nachgestrichen werden.
Holzverkleidung, oder Verkleidung aus Gipskarton.
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